| ÖPNV und Radverkehr im Raum Rendsburg |
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| Geschrieben von: TF | ||||||||||||||||||
| Samstag, den 03. August 2024 um 12:42 Uhr | ||||||||||||||||||
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Beiträge im Blog stellen Meinungsäußerungen von Einzelpersonen dar. Sie geben nicht zwingend die Meinung des ADFC oder der Ortsgruppe wieder. In diesem Beitrag äußert sich unser Verkehrsrechtlicher Sprecher Torben Frank zu dem Verhältnis von Radverkehr und ÖPNV im Wirtschaftsraum Rendsburg. Hier geht es im speziellen um den Linienbusverkehr. (TF) Eigentlich sollten sich ÖPNV und Radverkehr sehr gut ergänzen. Radverkehr ist neben dem Fussverkehr Teil des Individualverkehr. Radverkehr ist indivisdueller Fahrzeugverkehr. Es ist auch der sogenannte modal split, welcher die Kombination von Verkehrsarten bezeichnet. Die intelligente Vernetzung der Mobilitätsmittel im modal split bedeutet, dass jemand mit dem Fahrrad oder zu Fuss zur Haltestelle sich bewegt, dann mit Bus oder Bahn bis zur Zielhaltestelle fährt, schließlich zum Ziel geht, mit mitgebrachtem oder gemietetem Fahrrad zum Ziel fährt. Aber es gibt auch infrastrukturelle Lösungen, dass etwa die gemeinsame Nutzung von Straßenteilen ermöglicht wird. Eine Radspur mit Zeichen 237 und Zusatzzeichen "Linienbusverkehr frei" ermöglich, dass Linienbuss unter besonderer Rücksichtsnahme auf den Radverkehr auf dem Radfahrstreifen geduldet werden. Sie können dort am Stau vorbeifahren. Die andere Variante ist die Busspur mit Freigabe für Radverkehr. Diese macht aber den Linienbusverkehr unflexibel, außerdem ist der Radverkehr dann nur zu Gast. Das bedeutet das Risiko von Unfällen bei Spurwechsel, wenn für den Bus auf die allgemeine Fahrbahn gewechselt wird. Ein dicht auffahrender Bus im Nacken läßt unter Umständen beim Radfahrenden Hektik aufkommen, was Fehler begünstigt. Die FahrradmitnahmeIm Geltungsbereich des Tarifs von nah.sh ist die Fahrradmitnahme unter Einschränkungen möglich. Und sie ist teuer. Die Einschränkungen sind der Raum und die Priorisierung von Mobilitätshilfen oder Kinderwagen. Während die Priorisierung insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkung nachvollziehbar ist, ist der geringe Raum es nicht. Insbesondere in den Zügen wird am Raum gespart. Während es im Metronom in Niedersachsen selbstverständlich große Mehrzweckabteile gibt, suchen wir sie im Tourismus-Land Schleswig-Holstein. Und es sind nicht nur die pensionierten oder verrenteten "Boomer", die eBike zum Tagesausflug an die Nordsee bewegen wollen, sondern auch die Mehrtagestouristen sowie auch Alltagsradfahrende. Und letztlich gibt es nichts Schöneres, als im Sommer im Zug zum Alltagstermin, etwa der Arbeitsstätte zu fahren, dann mit dem Fahrrad zurückzufahren. Die Möglichkeiten sind so vielfältig, so wie die Gruppe der Radfahrenden schon ansich heterogen ist. Gerade für den viel zitierten Pendler vom Land kann die Fahrradmitnahme überhaupt erst die Mobilität ermöglichen, wenn er oder sie bis zum Halteppunkt fährt, dann das Fahrzeug mitnimmt, schließlich bis zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Fahrrad fahren kann.
Die Ganztageskarten gelten bis 6 Uhr (a.m.) des Folgetages. Da die Strecke Rendsburg-Schülldorf (RB75) gerade mal wieder mit SEV bedient wird, entfällt aktuell die Fahrradmitnahme. Aber wegen Preisstufe 3 sollte auch eine Einzelfahrkarte nutzbar sein. Die gibt es für die Preistufen kleiner als 4. Die HaltestellenDie Bahnhöfe in Rendsburg und Schülldorf bieten Fahrradabstellanlagen. Dass die Fahrradstation in Rendsburg zu kompliziert zu buchen ist, ist ein anderes Thema. Niemand würde von einem Autofahrenden am Parkhaus erwarten, dass er oder sie erst online den Stellplatz bucht. Er oder sie zieht das Ticket am Automaten.In Schülldorf gibt es eine große Zahl von Anlehnbügeln, welche regelmäßig ausgelastet sind. Wer in Richtung Kiel will, sollte den Zustieg in Schülldorf erwägen, weil der Bahnsteig per Rampe erreichbar ist. In Rendsburg gibt es kleine Fahrstühle zu den Gleisen, welche aber in der Länge problemlos Fahrräder aufnehmen. Haltestellen unterbrechen RadwegeKreis als Besteller des ÖPNV und politische Gremien hatten nicht aufgepasst, als es um die Planung der Bushaltestellen ging. Die aktuelle Gestaltung unterbricht sehr häufig die Radverkehrsanlagen des Altbestandes. Bei Radwegen mit Benutzungsrechrecht ist das möglich, wenn wie in der Richthofenstraße der Raum beengt ist. Dann soll im Warteberei "Geweg mit "Radverkehr frei" (Z. 239 plus Zz. 1022-10 StVO) beschildert werden, entnehmen wir dem Kapitel zu Haltestellen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ( ERa 2010) der FGSV, welche den Stand der Technik wiedergeben. Wer den Angebotsradweg nutzt, wird dann nachrangig durch den Wartebereich geführt, darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der unterbrochene Radweg danach wieder beginnt, ist die Verkehrssituation nach § 2 IV 3 StVO aufgelöst, da ein Angebotsradweg besteht. Wer zügig und sicher vorankommen will, muss sein Fahrzeug auf der Fahrbahn führen. In der Richthofenstraße in Rendsburg fehlt derzeit die Verkehrszeichenkombination, so dass eine Pflicht zum Absteigen oder Wechsel auf die Fahrbahn besteht, weil die Angebotsradwege ersatzlos unterbrochen sind. Der barrierefreie Umbau sehr vieler Bushaltestellen im Raum Rendsburg ist missglückt. Für Radwegbenutzer stellen die Unterbrechungen des Radwegs Barrieren da. Es muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Wer schiebt, muss es unter Umständen nach § 25 II StVO auch am Rand der Fahrbahn tun. Aber Radfahrende sind ohnehin keine qualifizierten Fussgänger (OLG Hamburg 5 ORbs 25/23), die nach Belieben zum Absteigen gezwungen werden könnten. Insbesondere für benutzungspflichtige Radwege muss die "stetig sichere und zumutbare Benutzbarkeit" (VwV-StVO zu § 2) gewährleistet sein. Die Radwege sind nun eben nicht mehr stetig nutzbar. Es ergibt sich die Pflicht zum Fahren auf der Fahrbahn. Und damit stellt sich die Frage nachÂÂÂ dem Sinn der Blauen Lollies. Die Planer und Entscheider haben offensichtlich seit 1997 allgemein bekannte Grundsätze nicht berücksichtigt. Die Reparatur der Gestaltungsfehler wird zum Teil nur aufwendig möglich sein. Da die Hochbordradwege sehr häufig ohnehin unzumutbar sind oder der Gehweg zu schmal ausfällt, müssen gestalterisch neue Wege gegangen werden. Leider fehlt den Entscheidern der Wille, endlich etwas für die Verkehrssicherheit zu tun. VerkehrsklimaDa die meisten Radfahrenden im Raum Rendsburg extrem unkritisch unterwegs sind, sich aus irrationalen Erwägungen verbotswidrig auf Gehwege vedrücken, Kommunalpolitiker und Verwaltungen einschließlich Polizei regelmäßig ihre generelle Unkenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beweisen, dazu keine Kenntnisse über echte Unfallrisiken und den Hintergrund des Stands der Technik haben, gibt es außerhalb der Haltestellen selten Begegnungen von ÖPNV und Radfahrenden. |
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. August 2024 um 20:35 Uhr | ||||||||||||||||||





