ÖPNV und Radverkehr im Raum Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 03. August 2024 um 12:42 Uhr

Beiträge im Blog stellen Meinungsäußerungen von Einzelpersonen dar. Sie geben nicht zwingend die Meinung des ADFC oder der Ortsgruppe wieder. In diesem Beitrag äußert sich unser Verkehrsrechtlicher Sprecher Torben Frank zu dem Verhältnis von Radverkehr und ÖPNV im Wirtschaftsraum Rendsburg. Hier geht es im speziellen um den Linienbusverkehr.

(TF) Eigentlich sollten sich ÖPNV und Radverkehr sehr gut ergänzen. Radverkehr ist neben dem Fussverkehr Teil des Individualverkehr. Radverkehr ist indivisdueller Fahrzeugverkehr. Es ist auch der sogenannte modal split, welcher die Kombination von Verkehrsarten bezeichnet. Die intelligente Vernetzung der Mobilitätsmittel im modal split bedeutet, dass jemand mit dem Fahrrad oder zu Fuss zur Haltestelle sich bewegt, dann mit Bus oder Bahn bis zur Zielhaltestelle fährt, schließlich zum Ziel geht, mit mitgebrachtem oder gemietetem Fahrrad zum Ziel fährt. Aber es gibt auch infrastrukturelle Lösungen, dass etwa die gemeinsame Nutzung von Straßenteilen ermöglicht wird. Eine Radspur mit Zeichen 237 und Zusatzzeichen "Linienbusverkehr frei" ermöglich, dass Linienbuss unter besonderer Rücksichtsnahme auf den Radverkehr auf dem Radfahrstreifen geduldet werden. Sie können dort am Stau vorbeifahren. Die andere Variante ist die Busspur mit Freigabe für Radverkehr. Diese macht aber den Linienbusverkehr unflexibel, außerdem ist der Radverkehr dann nur zu Gast. Das bedeutet das Risiko von Unfällen bei Spurwechsel, wenn für den Bus auf die allgemeine Fahrbahn gewechselt wird. Ein dicht auffahrender Bus im Nacken läßt unter Umständen beim Radfahrenden Hektik aufkommen, was Fehler begünstigt.
Ich will hier bezogen auf den Raum Rendsburg drei Themenblöcke betrachten. Das ist zum Einem die Fahrradmitnahme, zum Zweiten die Ausgestaltung der Bushaltestellen, zum dritten das Verkehrsklima, also das Verhältnis der Verkehrsteilnehmenden untereinander.

Die Fahrradmitnahme

Im Geltungsbereich des Tarifs von nah.sh ist die Fahrradmitnahme unter Einschränkungen möglich. Und sie ist teuer. Die Einschränkungen sind der Raum und die Priorisierung von Mobilitätshilfen oder Kinderwagen. Während die Priorisierung insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkung nachvollziehbar ist, ist der geringe Raum es nicht. Insbesondere in den Zügen wird am Raum gespart. Während es im Metronom in Niedersachsen selbstverständlich große Mehrzweckabteile gibt, suchen wir sie im Tourismus-Land Schleswig-Holstein. Und es sind nicht nur die pensionierten oder verrenteten "Boomer", die eBike zum Tagesausflug an die Nordsee bewegen wollen, sondern auch die Mehrtagestouristen sowie auch Alltagsradfahrende. Und letztlich gibt es nichts Schöneres, als im Sommer im Zug zum Alltagstermin, etwa der Arbeitsstätte zu fahren, dann mit dem Fahrrad zurückzufahren. Die Möglichkeiten sind so vielfältig, so wie die Gruppe der Radfahrenden schon ansich heterogen ist. Gerade für den viel zitierten Pendler vom Land kann die Fahrradmitnahme überhaupt erst die Mobilität ermöglichen, wenn er oder sie bis zum Halteppunkt fährt, dann das Fahrzeug mitnimmt, schließlich bis zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Fahrrad fahren kann.
Das eigene Fahrrad ist wichtiger als viele denken. Auf Kurzstrecke kann auch ein Standardfahrrad wie eines der Sprottenflotte gemietet werden. Das eigene Fahrrad ist aber im Idealfall auf die eigenen Bedürfnisse angepasst, das beginnt bei der Ergonomie und endet bei der Gepäckmitnahme. Eine Officetasche läßt sich auf dem bike sharing-Fahrzeug mit Körbchen an der Frontgabel schlecht verstauen. Es fehlt schlicht ein Heckgepäckträger mit Einhakmöglichkeit. Übrigens erschwert ein hohes Gewicht im Lenkbereich das Manövrieren. Bike sharing wie das Sprottenflotten-Angebot ist sinnreich, aber nicht in jedem Falle zielführend einsetzbar.
Das Faltrad, die "Weiterentwicklung" des Klapprads aus den 1970ern ist die günstigste Variante der Fahrradmitnahme. Das Faltrad gilt gefaltett und in einer Hülle verstaut als Gepäck. In Bus und Bahn kann es auf diese Weise gebührenfrei mitgenommen werden.
Wer ein normales einspuriges Fahrrad mitnehmen möchte, kann eine Fahrkarte lösen und ist von der Auslastung und der Gnade des Busfahrers oder Zugbegleiters abhängig. Es gibt keine Sperrzeiten.Für die Sicherung des Fahrrads am Stellplatz empiehlt sich ein Spanngurt oder gegebenenfalls ein Schloß.
Im Schienersatzverkehr (SEV) erfolgt keine Fahrradmitnahme.


Kosten der Fahrradmitnahme im ÖPNV im Raum Rendsburg
(Stand August 2024, Quelle www.nah.sh & www.bahn.de)

Stadtgebiet
Überland (Autokraft, DB etc.)
Einzelfahrt (Preisstufen 1 bis 3)
2,70 €
-
Tageskarte streckenbezogen
5,30 €
5,30 €
Tageskarte Gesamtnetz
5,90 €
5,90 €
Tarifzonenübergreifende Tageskarte
im Nahverkehr

-
6,50 €

Die Ganztageskarten gelten bis 6 Uhr (a.m.) des Folgetages. Da die Strecke Rendsburg-Schülldorf (RB75) gerade mal wieder mit SEV bedient wird, entfällt aktuell die Fahrradmitnahme. Aber wegen Preisstufe 3 sollte auch eine Einzelfahrkarte nutzbar sein. Die gibt es für die Preistufen kleiner als 4.
Wirklich interessant für Pendler und Ausflügler dürften die Verbindungen in die "zweite Kreisstadt" Eckernförde sein. Die Linie 700 verkehrt alle 2 Stunden und benötigt rund 37 Minuten. Der Bus fährt im Prinzip die B 203 ab. Für den Geschäftstermin ist das eine interessante Option. Und wenn ein Alltagsradfahrender vom Gewitter erwischt wird, bietet sich das Ausweichen auf die Busverbindung an. Rückmeldungen zu Erfahrungen mit der Fahrradmitnahme fehlen.
Wie ich jetzt mehrmals angedeutet habe, geht es nicht nur um Tourismus. Aber Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor. Sowie Alltagsradverkehr Wirtschaftsverkehr stattfindet, insbesondere Dorfpolitiker und unsere provinziellen Verwaltungen können sich nicht vorstellen, dass Radfahren nicht nur bis zum Stammtisch im Gasthof erfolgt, sondern eben auch bei "schlechtem Wetter" die Alltagsmobilität nicht nur von Schülerinnen und Schülern bestimmt. Volljährige Alltagsradfahrende sind auch kein rein urbanes Phänomen. Interkommunaler Alltagsradverkehr findet häufig nicht auf den Hauptrouten des Kfz-Verkehrs statt. Alltagsradfahrende ziehen ruhigere Strecken vor. Einen regen Pendelverkehr gibt es etwa am Nachmittag auf Treidelweg und Wirtschaftsweg am NOK. Dass auf dem unzumutbaren, da schmalen gemeinsamen Fuss- und Radweg der B 203 also wenig los ist, bedeutet nicht, dass es keinen Alltagsradverkehr geben würde. Er findert eben abseits statt.
Doch zurück zum Fahrradtourismus! Es ist unverständlich, warum in die Naturparks Hüttener Berge oder Westensee nicht zumindest saisonal die Fahrradmitnahme verbessert ist. In Tourismusgebieten wie der Lüneburger Heide verkehren Linienbusse mit Fahrradanhänger. Aber wir müssen nicht in die großen Tourismusgebiete blicken, um gute Optionen zu finden.
- In Stuttgart gibt es Fahrradwaggon an der Zahnradbahn. Die Fahrradmitnahme bergauf ist gebührenfrei.
- In Portland, Oregon, USA ist die Fahrradmitnahme selbstverständlich möglich. Die Fahrradmitnahme in der S-Bahn ist gebührenfrei.
- Ohio City, Ohio, USA bietet Fahrradträger an der Front der Linienbusse.
Es gäbe noch mehr Beispiele. In aden-Würtemberg und enigen weiteren Bundesländern ist die Fahrradmitnahme im Nahverkehrszug generell gebührenfrei. In Schleswig-Holstein dagegen, das keinerlei signifikante Automobilindustrie beherbergt, haben wir die absurde Situation der Einschränkung der Fahrradmitnahme nach Westerland/Sylt, während mehrmals täglich Autozüge dorthin verkehren.
Die Mitnahme des Fahrrads im ÖPNV im Raum Rendsburg ist also möglich. Allerdings ist der Preis hoch, während die Mitnahme nicht garantiert ist. Wegen der Beförderungsbedingungen kann es geschehen, dass die Famile in der Walapampa aussteigen muss, weil jemand mit Kinderwagen zusteigt. Es gibt nicht genügend Raum, während sich international viel tut. Das betrifft nicht nur Großstädte. Fahrradträger oder -anhänger an Bussen könnten Abilfe schaffen.

Die Haltestellen

Die Bahnhöfe in Rendsburg und Schülldorf bieten Fahrradabstellanlagen. Dass die Fahrradstation in Rendsburg zu kompliziert zu buchen ist, ist ein anderes Thema. Niemand würde von einem Autofahrenden am Parkhaus erwarten, dass er oder sie erst online den Stellplatz bucht. Er oder sie zieht das Ticket am Automaten.In Schülldorf gibt es eine große Zahl von Anlehnbügeln, welche regelmäßig ausgelastet sind. Wer in Richtung Kiel will, sollte den Zustieg in Schülldorf erwägen, weil der Bahnsteig per Rampe erreichbar ist. In Rendsburg gibt es kleine Fahrstühle zu den Gleisen, welche aber in der Länge problemlos Fahrräder aufnehmen.
Eine Großzahl der Bushaltestellen im Raum Rendsburg sind barrierefrei umgebaut. Wirklich barrierefrei? Für Rollstuhlnutzende oder für die Fahrradmitnahme ist das praktisch. Die Barriere ergibt sich häufig für den "kreuzenden" Radverkehr.

Haltestellen unterbrechen Radwege

Kreis als Besteller des ÖPNV und politische Gremien hatten nicht aufgepasst, als es um die Planung der Bushaltestellen ging. Die aktuelle Gestaltung unterbricht sehr häufig die Radverkehrsanlagen des Altbestandes. Bei Radwegen mit Benutzungsrechrecht ist das möglich, wenn wie in der Richthofenstraße der Raum beengt ist. Dann soll im Warteberei "Geweg mit "Radverkehr frei" (Z. 239 plus Zz. 1022-10 StVO) beschildert werden, entnehmen wir dem Kapitel zu Haltestellen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ( ERa 2010) der FGSV, welche den Stand der Technik wiedergeben. Wer den Angebotsradweg nutzt, wird dann nachrangig durch den Wartebereich geführt, darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der unterbrochene Radweg danach wieder beginnt, ist die Verkehrssituation nach § 2 IV 3 StVO aufgelöst, da ein Angebotsradweg besteht. Wer zügig und sicher vorankommen will, muss sein Fahrzeug auf der Fahrbahn führen. In der Richthofenstraße in Rendsburg fehlt derzeit die Verkehrszeichenkombination, so dass eine Pflicht zum Absteigen oder Wechsel auf die Fahrbahn besteht, weil die Angebotsradwege ersatzlos unterbrochen sind.
In der Eckernförder Straße in Rendsburg finden wir dieses Phänomen in Richtung Büdelsdorf. Wer in Richtung Büdelsdorf vom Benutzungsrecht des alten Radwegs Gebrauch macht, darf ab Beginn der Wartefläche nicht mehr weiterfahren. Was in der Richthofenstraße gestalterisch noch rechtfertigbar wäre, ist hier aber nicht dem Raumproblem geschuldet. Denn an der von Schülern des Kronwerk Gymnasiums stark frequentierten Haltestelle, welche auch von Überland-Bussen bedient wird, gibt es Raum für eine Haltebucht. Der Radverkehr hätte also leicht durch die Haltebucht gefhrt werden können. Pikantes Detail ist, dass der unzumutbare Hochbordradweg bis zum Frühjahr diesen Jahres noch rechtswidrig benutzungspflichtig war (Z. 241 StVO).
Ein weiteres Beispiel finden wir in der Hollesenstraße. Der Hochbordradweg der Ortsdurchfahrt der B 203 ist mit Zeichen 241 StVO versehen, obwohl er unzumutbar schmal und der Fussverkehr ebensowenig Raum hat. Zumutbarkeit ist übrigens ein Begriff aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 StVO. Darin wird etwa bestimmt, dass die Belange des Fussverkehrs berücksichtigt werden müssten, außerdem werden Mindestbreiten für Radwege definiert sowie auf das Regelwerk ERA der FGSV verwiesen. Da Konflikte mit dem Fussverkehr ein radwegetypisches Unfallrisiko darstellen, ist das sehr wichtig. Und natürlich ist das Konfliktrisiko im Wartebereich einer stark frequentierten Bushaltestelle noch einmal höher. An dieser Haltestelle "Grüner Kranz" stadtauswärts in der OD d. B 203 ist der Radweg unterbrochen. Unter Abwägungen, hätte man 4 m Raum, könnte Zeichen 240 StVO, also der gemeinsame Fuss- und Radweg geprüft werden. Diesen Raum gibt es aber nicht, die Voraussetzungen sind angesichts der Bedeutung der Haltestelle auch nicht gegegen. - Was machen Planer und Entscheider eigentlich beruflich? Das ist die Frage, welche bei mir häufig aufkommt, wenn ich den Murks sehe, der im Raum Rendsburg
so häufig dem Radverkehr hingerotzt wird.
Am Ärztehaus in Büdelsdorf stadteinwärts gibt es zumindest eine eigene Aufstellfläche. Das entschädigt aber nicht dafür, dass gegen den Stand der Technik dort Rad- und Fussverkehr in der OD der B 203 gemeinsam geführt werden. Es ist absehbar, dass es dort zu UInfällen kommt. Nach Stand der Technik soll bei erhöhtem Aufkommen von gebrechlichen Personen die gemeinsame Führung unterbleiben. Und die Führung eines Abschnitts der Veloroute Borgstedt-Büdelsdorf-Rendsburg dort entlang ist ein weiterer Ausschlussgrund. Wer sein Handwerkszeug lesen würde, dazu gehören die ERA der FGSV, wüßte das. Dass in einer fussläufigen Beziehung Ärztehaus zur Bushaltestelle mit erhöhtem Fussverkehrsaufkommen zu rechnen ist, sollte klar sein.
Ein positives Beispiel für gelungene Bushaltestellenplanung findet sich im Verlauf der B 203 auf Höhe von Borgstedt an der Einmündung des Rossahlredders in die B 203. Die Planer haben das zu erwartende höhere Fussverkehrsaufkommen an einer Haltestelle in der Spitzenzeit berücksichtigt. Dort sind Gewerbegebiete erschlossen. Der Rad- und der Fussverkehr werden hier an der außerörtlichen Haltestelle konsequent getrennt. Wir finden einen Zweirichtungsradweg getrennt vom Gehweg vor. Außerdem gibt es für den modal split Fahrradstellplätze mit Anlehnbügeln. Hier haben Planer ihre Hausaufgaben wohl weitestgehend gemacht.

Der barrierefreie Umbau sehr vieler Bushaltestellen im Raum Rendsburg ist missglückt. Für Radwegbenutzer stellen die Unterbrechungen des Radwegs Barrieren da. Es muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Wer schiebt, muss es unter Umständen nach § 25 II StVO auch am Rand der Fahrbahn tun. Aber Radfahrende sind ohnehin keine qualifizierten Fussgänger (OLG Hamburg 5 ORbs 25/23), die nach Belieben zum Absteigen gezwungen werden könnten. Insbesondere für benutzungspflichtige Radwege muss die "stetig sichere und zumutbare Benutzbarkeit" (VwV-StVO zu § 2) gewährleistet sein. Die Radwege sind nun eben nicht mehr stetig nutzbar. Es ergibt sich die Pflicht zum Fahren auf der Fahrbahn. Und damit stellt sich die Frage nach  dem Sinn der Blauen Lollies. Die Planer und Entscheider haben offensichtlich seit 1997 allgemein bekannte Grundsätze nicht berücksichtigt. Die Reparatur der Gestaltungsfehler wird zum Teil nur aufwendig möglich sein. Da die Hochbordradwege sehr häufig ohnehin unzumutbar sind oder der Gehweg zu schmal ausfällt, müssen gestalterisch neue Wege gegangen werden. Leider fehlt den Entscheidern der Wille, endlich etwas für die Verkehrssicherheit zu tun.

Verkehrsklima

Da die meisten Radfahrenden im Raum Rendsburg extrem unkritisch unterwegs sind, sich aus irrationalen Erwägungen verbotswidrig auf Gehwege vedrücken, Kommunalpolitiker und Verwaltungen einschließlich Polizei regelmäßig ihre generelle Unkenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beweisen, dazu keine Kenntnisse über echte Unfallrisiken und den Hintergrund des Stands der Technik haben, gibt es außerhalb der Haltestellen selten Begegnungen von ÖPNV und Radfahrenden.
Das willkürliche Queren der Fahrbahn kurz vor einem Linienbus kann solch eine Begegnung darstellen. Das bedeutet Gefahr für die Fahrgäste, da der Bus abrupt abbremsen muss. Dass Radfahrende dann häufig auf die Fussgängerampel starren, um dann bei Fussverkehrsgrün und Rot für den allgemeinen Fahrverkehr einen Rotlichtverstoß zu begehen, ist ein Punkt, der nur beim Abbiegen zum Tragen kommt. Denn eine einen Bus Führende Person sollte eigentlich darauf vertrauen dürfen, dass Radfahrende nicht bei Rot fahren, achtet also nur auf Fussverkehr. - Dieser Gedanke ist aber nur theoretischer Natur, weil Busfahrer in der Praxis beweisen, dass sie die Verkehrsregeln für den Radverkehr auch nicht kennen.
Wenn Radfahrende die StVO der BR Detschland kennen und umsetzen, dabei auch die Erkenntnisse der Unfallforschung berücksichtigen, lernen sie unfreiwillig einige Berufskraftfahrer kennen. Einige Fahrer des Stadtverkehrs fallen durch ihre Bösartigkeit und menschenverachtende Rücksichztslosigkeit auf. Sie überholen eng, schneiden und bremsen aus. Das geschieht wohlgemerkt auch dort, wo es nur Angebotsradwege oder eben gar keine Radverkehrsanlagen gibt. Etwa aus der Gerhardstraße könnte ich etliche ideos zusammenschneiden. Zur Rede gestellt wird der Vorsatz der Gefährdung klar kommuniziert. Es gehen vorsätzliche Tötungsversuche von Linienbusfahrern gegen Radfahrende von Busfahrern aus. 
Ein anderes Erlebnis war, als ein nach Büdelsdorf abbiegewilliger älter Busfahrer vor dem Thormannplatz mich ansprach, der auf der Geradeausspur stand. Dafür war er mit heruntergekurbelten Fenster von Rechts nahe heran gehommen: "Dass Du hier nichts zu suchen hast, weißt Du schon?" Ämm, ist der mit den Verkehrsregeln überfordert? Fahrräder sind gleichberechtigte Fahrzeuge! Wer das nicht akzeptieren will, sollte nicht ein Kraftfahrzeug führen, schon gar nicht Personen befördern dürfen. Nach § 2 StVO findet in der Denkerstraße in Rendsburg der Radverkehr auf der allgemeinen Fahrbahn statt.

Das Verkehrsklima im Raum Rendsburg ist durch Regelunkenntnis der Verkehrsteilnehmenden, aber auch von der Verweigerung der Verwaltungen überfällige Regelumsetzungen durchzuführen bestiimmt. Dass auch Berufskraftfahrer keine Regelkenntnis haben, ist erschreckend. Ich für meinen Teil werde nicht mehr zu Demos für Klimaschutz oder Verkehrswende gehen, wenn dort für höhere Löhne für potentielle Mörder im ÖPNV demonstriert wird. In der Vergangenheit war ich aus Überzeugung auf solchen Demos. Eigwentlich dürften wir gerade von Berufskraftfahrern Vorbildfunktion erwarten.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. August 2024 um 20:35 Uhr
 

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