Ist ein Einrad ein Fahrrad? Drucken E-Mail

Einräder werden für Kunststücke eingesetzt. Sie müssen gut ausbalanciert werden, weil der Nutzer seinen Sitz über der Gabel hat, mit dem Körper lenkt und sich aufrecht hält. Der Antrieb ist deshalb starr. Je nach Höhe der Sitzposition kann eine Übersetzung über eine Kurbelgarnitur und eine Kette erfolgen. Normalerweise jedoch befinden sich die Kurbeln an der Achse des einen Laufrades.

Ist solch ein Einrad ein Fahrrad und unterliegt den gleichen Regeln?

Mal angenommen eine Person beherrscht das Einrad gut und sicher. Dann stellt sich die Frage, ob dieses Einrad für Alltagsmobilität eingesetzt werden darf. Dann stellt sich etwa die Frage, ob ein Radweg benutzt werden darf, welche Ampel dennn gilt.
Im ersten Moment wirkt es naheliegend, dass ein Einrad ein Fahrrad sein könnte. Ob dem so ist, können wir in der Definition von Fahrrad des Verordnungsgebers nachsehen. Fahrräder sind Fahrzeuge, welche der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) unterliegen. Seit einigen Jahren hat der Verordnungsgeber eine Definition von Fahrrad in diese Verordnung aufgenommen. Unter § 63a I StVZO lesen wir:

Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

Das Einrad wird mit Muskelkraft und Kurbeln betrieben. Jedoch erfüllt es nicht die Voraussetzung von "mindestens zwei Rädern". Damit ist ein Einrad also kein Fahrrad.

Wie wir wissen, sind auch Kinderfahrräder keine Fahrzeuge, sondern besondere Forbewegungsmittel. Während bei Kinderfahrrädern das Alter der führenden Person (vgl. § 2 V StVO) die Grenzen setzt, ist beim Einrad die Zahl derRäder der Ausschlußgrund. Wie Kinderfahrräder fallen Einräder unter die besonderen Fortbewegungsmittel, die nach § 24 StVO dem Fussverkehr zugeordnet werden. Während Fahrräder Teil des Fahrverkehrs sind, sind Einräder Teil des Fussverkehrs.

 

© ADFC 2010