| E-Scooter - Was gilt eigentlich für die E-Roller? |
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| Geschrieben von: TF |
| Montag, den 09. März 2026 um 13:22 Uhr |
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Der Verkehrsrechtliche Sprecher unserer Ortsgruppe Torben Frank setzt sich in diesem Beitrag mit den geltenden Regeln für die häufigen Radweg-Mitbenutzer auseinander. Der Autor ist kein Jurist, der Beitrag stellt auch keine Rechtsberatung dar. Der Historiker hat natürlich die Quellen zitiert. (TF) Der ADFC ist die Fahrradlpobby. Mit Elektrokleinstfahrzeugen haben wir daher nur im Verkehrsraum als Radfahrende zu tun. Viele E-Roller sind mit zwei Personen besetzt, düsen auf linken Radwegen mit unangepasster Geschwindigkeit herum. Diese Gefährdung des Radverkehrs und den Versicherungskennzeichenwechsel auf Weiß-Schwarz am 1. März nehme ich zum Anlaß, einmal ein paar der Regeln für E-Roller-Führende zusammenzufassen. Übrigens sind auch S-Pedelecs oder Pedelec45 keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. S-Pedelecs sind dem Motorroller gleichgestellt. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. März 2026 um 22:35 Uhr |






