"Radfahrer absteigen"??? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 17. Juli 2012 um 22:01 Uhr

In diesem Sommer gibt es in Rendsburg viele Baustellen.An fast jeder Baustelle prangt das Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen".

Der Rendsburger Aktive Torben Frank sandte anläßlich des Artikels "Das große Buddeln" einen Leserbrief an die Landeszeitung.


Dieses Zusatzzeichen hat alleinstehend keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung. Wenn der Radweg unbenutzbar ist, müssen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren. Auf der Fahrbahn müssen Radfahrer sowieso im Regelfall fahren. Es gibt in Deutschland keine alllgemeine Radwegebenutzungspflicht. Ist an einem Radweg mit Zeichen 237, 240 oder 241 eine Benutzungspflicht angeordnet, muß diese nur befolgt werden, wenn der Radweg stetig im Verlauf, fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist. Die Baustelle macht den Radweg unbenutzbar.
Wer schiebt, ist ein Fußgänger, der ein Fahrzeug mit sich führt. Nach § 25 II StVO muß der Schiebende sein Fahrrad unter Umständen auf der Fahrbahn schieben.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 18. Juli 2012 um 18:49 Uhr
 

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