Leserbriefe
Leserbrief zur Umlaufsperrenproblematik in Schacht-Audorf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 16. März 2021 um 12:04 Uhr

Der Verkehrsrechtliche Sprecher Torben Frank hat einen Leserbrief an die Lokalredaktion der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung gesandt. Damit reagiert er auf einen Bericht über das Vorgehen von Bodo Schnoor.

"Alleinunfallrisiken wie z.B. an Pfosten auf dem Radweg und anderen Mängeln der Infrastruktur werden allgemein unterschätzt", schreibt das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) in seinem Fazit der Broschüre "Gefahren beim Radfahren" (Online beim Nationalen Radverkehrsplan verfügbar). Vom angeschlagenen Lack des Rahmens, der aufgerissenen Packtasche bis zum tödlichen Unfall ist an Umlausperren alles möglich.  Wenn ein Radfahrender Schaden nimmt, liegt die Haftung bei dem, der die Umlaufsperren aufgestellt hat (z.B. OLG Rostock 1 U 197/02).
Umlaufsperren stellen Verkehrsbeschränkungen dar, welche in der Anordnung dem § 45 StVO unterliegen. Verkehrsbeschränkungen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Sicherheit erfordert. Hier wird aber eine Gefahrenlage durch diese Hindernisse geschaffen.
Wie Umlaufsperren auf "Wanderwegen" ausgestaltet werden müssen, kann den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) entnommen werden. Im Übrigen hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Hier handelt es sich aber auch um eine Radverkehrsanlage. Die Trasse ist in fahrradtouristischen Kartenwerken als Abschnitt der NOK-Route vermerkt. Verkehrsrechtlich gibt es keinen Ausschluß des Radverkehrs durch Verkehrszeichen. Für Radverkehrsanlagen bilden die ERA 2010 den Stand der Technik ab. Der lichte Raum eines Radwegs sollte frei von Hindernissen sein (Kapitel 11.1.10 ERA 2010). Auf den Seiten 80 bis 81 dieses Werkes kann nachgelesen werden, wieso die Umlaufsperren in dieser Form schlecht sind.
Da es der nach § 45 StVO erforderlichen Anordnung fehlt, ist die Qualität der Schacht-Audorfer Ausführung ohnehin ohne Belang. Die Umlaufsperren müssen weg.
Übrigens folgt Bodo Schnoor dem Positionspapier des ADFC- Bundesverbandes zu Umlaufsperren: "Der ADFC fordert, auf die Installation von Pollern, Umlaufsperren und ähnlichen Verkehrseinrichtungen generell zu verzichten". In dem Papier wird auch auf technische Erfordernisse sowie die Gefahren durch derartige Radverkehrsbehinderungen eingegangen (PDF auf adfc.de).

 
Radweg über dem Kanal auf der Rader Hochbrücke PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Freitag, den 01. Juni 2018 um 11:08 Uhr

Ortsgruppensprecher Bodo Schnoor hat eine Kanalquerung für den Radverkehr am Neubau der Rader Hochbrücke vorgeschlagen (LZ v. 1. Juni 2018). Dafür gibt es international Beispielle.
Leserbrief unseres Verkehrsrechtlichen Sprechers Torben Frank dazu:
"In anderen Ländern ist es längst üblich, neben Autobahnbrücken auch dem Radverkehr die Querungsmöglicht zu geben. Im selbsternannten "Fahrradland" Schleswig-Holstein soll das nicht möglich sein? Auch das Windproblem wäre baulich sicher lösbar. Und Vorbilder dafür gibt es sicher in den Niederlanden, wo es nicht weniger stürmt als in Schleswig-Holstein.
Für den Radverkehr gibt es keine einzige feste Kanalquerung im Raum Rendsburg. Im Fußgängertunnel werden Fahrräder nur geduldet. Der Fahrradtourismus boomt, aber auch der Alltagsradverkehr wächst rasant. Immer mehr Alltagsradfahrende pendeln auch über längere Strecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wenn die Querung so konzipiert wird, daß sie den Ansprüchen eines Radschnellweges genügt, könnte sie später an ein schleswig-holsteinisches Radschnellwegenetz angeschlossen werden. Die Lage an einem Ballungszentrum ist ideal dafür."

 
Leserbrief zum Schwebefährenersatz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Donnerstag, den 31. März 2016 um 13:50 Uhr

(TF) Den Artikel "Kanalamt will nur noch Reserve-Fähre" in der Landeszeitung, nahm der Rendsburger Aktive Torben Frank zum Anlaß für einen Leserbrief. Denn in dem Artikel wurde deutlich, daß das WSA den Fußgängertunnel als ausreichenden Ersatz für die vorerst ausgefallene Schwebefähre betrachtet.

Der Fußgängertunnel hilft dem Radverkehr nicht wirklich. Im FUSSGÄNGERtunnel wird das Fahrzeug Fahrrad nur geduldet. Hinzu kommen die Schwierigkeiten von Tandems, Liegerädern und vor allem Gespannen mit Anhängern, über Fahrstuhl oder Rolltreppe überhaupt in den Tunnel zu gelangen. Für die meisten betroffenen Alltagsradfahrenden stellt der Weg über den Fußgängertunnel auch einen Umweg dar. Ein Ersatzfährverkehr, der die Belange des Radverkehrs berücksichtigt, muß für die Zeit des Ausfalles der Schwebefähre geschaffen werden. Es ist bezeichnend, daß genau das verworfen wurde, wie sie berichten. Demnach wird nur noch Ersatz für die Schulzeiten odere besondere Termine erwogen.
Es gibt derzeit keine feste Kanalquerung für den Radverkehr. Für Kfz gibt es in der Region gleich zwei, eine Brücke und einen Tunnel, die zu Fuß Gehenden haben den Fußgängertunnel. Der Radverkehr wird im Fußgängertunnel nur geduldet. Dem Radverkehr bleiben nur die Fähren. Die Schwebefähre hatte der Radverkehr in der rush hour regelrecht für sich erobert.
Das Fahrrad ist auf dem Papier ein gleichberechtigtes Fahrzeug. In den Amtsstuben wird Radfahren jedoch nur als Schülermobilität und Freizeitbeschäftigung betrachtet. Die Bedürfnisse der Alltagsradfahrenden, die bisher mit der Schwebefähre über den Kanal pendelten, werden ignoriert. Insbesondere die Osterrönfelder und in Osterrönfeld Arbeitende aus Rendsburg sind betroffen. Für sie verlängert sich der Arbeitsweg. Mit Verlängerung der Fahrtstrecke und Fahrzeit sinkt die Attraktivität des Fahrrades als Alternative zur Automobilität. Über 90% der volljährigen Alltagsradfahrenden haben eine Fahrelaubnis für PKW. Den meisten von ihnen steht auch ein PKW zur Verfügung. Der Bedarf an Parkplätzen und auch das Aufkommen an motorisiertem Individualverkehr verändert sich, wenn bisherige Alltagsradfahrer sich in ihr Auto setzen oder Schüler von Mutti oder Vati kutschiert werden. Eltern-Taxis erhöhen das Unfallrisiko vor Schulen und Kindergärten im erheblichen Maße, wie selbst der ADAC erkannt hat. Vor allem droht aber ein Rückfall jener, die wegen der Situation im Tunnel der B 77 gerade erst das Fahrrad für sich als Alternative zum Stau entdeckt hatten.
Im Nationalen Radverkehrsplan ist eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen als Ziel ausgegeben. Dieser Plan kommt aus Dobrindts Haus. Dessen Behörde WSA hintertreibt diesen Plan jedoch, indem sie die Bedürfnisse des Radverkehrs ignoriert.

In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 30. März 2016 wurde der Brief gekürzt veröffentlich.

 
Baustelle Am Grünen Kranz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 29. November 2014 um 12:20 Uhr

In der Landeszeitung fand sich am 25. Nov. 2014 ein Beitrag, der die ausbleibende Behinderung des Kraftverkehrs an der Baustelle in der Hollesenstraße lobte. Dabei wurde die Situation des Radverkehrs völlig ausgeblendet. Wegen des Umbaus der Bushaltebucht sind die Sonderwege auf dem Hochbord gesperrt. Jedoch fehlt es an der vorgeschriebenen Umleitung oder Überführung auf die Fahrbahn. Der Verkehrsrechtliche Sprecher des ADFC Rendsburg sandte daher einen Leserbrief an die Lokalredaktion.


Für einen Teil des Verkehrs mag in der Hollesenstraße alles glatt laufen, nämlich den motorisierten Individualverkehr. Der Verkehrsanteil des Fahrrades soll nach dem im Jahr 2000 beschlossenen Gesamtverkehrsplan in Rendsburg 27% betragen (GVP S. 46). Dieser Anteil dürfte gestiegen sein. Der Radverkehr stadteinwärts stößt in der Hollesenstraße unvermittelt auf die Bauabsperrung, welche den Radweg ab Am Margarethenhof unbenutzbar macht. Vor kurzem hin dort noch ein Hinweis, daß Radfahrende und zu Fuß Gehende die andere Straßenseite nutzen sollten. Wer als Radfahrender einen solchen Hinweis befolgt, begeht als "Geisterradler" eine Ordnungswidrigkeit. Das Befahren von Radwegen in Fahrtrichtung links der Fahrbahn ist gefährlich, lästig und deshalb innerorts im Regelfall verboten. Hier gilt der Grundsatz, daß mit dem Fahrzeug auf der Fahrbahn gefahren werden muß (§ 2 StVO). Erfreulicherweise wechseln auch einige Radfahrende auf die Fahrbahn. Die Mehrheit jedoch nutzt die Ampel und läßt sich zum gefährlichen Geisterradeln hinreißen. Leider wird auch hinter der Baustelle nicht auf die rechte Seite zurückgewechselt. Es fehlt eine richtige Aufleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, damit dieser sich einfädeln kann.Leerbrief

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Dezember 2014 um 23:14 Uhr
 
"Radfahrer absteigen"??? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 17. Juli 2012 um 22:01 Uhr

In diesem Sommer gibt es in Rendsburg viele Baustellen.An fast jeder Baustelle prangt das Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen".

Der Rendsburger Aktive Torben Frank sandte anläßlich des Artikels "Das große Buddeln" einen Leserbrief an die Landeszeitung.


Dieses Zusatzzeichen hat alleinstehend keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung. Wenn der Radweg unbenutzbar ist, müssen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren. Auf der Fahrbahn müssen Radfahrer sowieso im Regelfall fahren. Es gibt in Deutschland keine alllgemeine Radwegebenutzungspflicht. Ist an einem Radweg mit Zeichen 237, 240 oder 241 eine Benutzungspflicht angeordnet, muß diese nur befolgt werden, wenn der Radweg stetig im Verlauf, fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist. Die Baustelle macht den Radweg unbenutzbar.
Wer schiebt, ist ein Fußgänger, der ein Fahrzeug mit sich führt. Nach § 25 II StVO muß der Schiebende sein Fahrrad unter Umständen auf der Fahrbahn schieben.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 18. Juli 2012 um 18:49 Uhr
 


© ADFC 2010