Einbahnstraßen
Einbahnstraßen in Büdelsdorf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 16. Juli 2012 um 15:39 Uhr

Die Aktiven haben sich mehrmals auch in Sitzungen der Büdelsdorfer Ausschüsse zu Wort gemeldet und haben die Stadtvertreter über die Rechtslage informiert.

Am Fischerende

Es gibt einen ca. 1,8 m breiten Gehweg, der in beide Richtungen als benutzungspflichtiger "gemischter Geh- und Radweg"  (Z. 240) ausgewiesen ist. Die Fahrbahn ist kaum genutzt, die ruhige Einbahnstraße ist Teil einer 30-Zone. In 30-Zonen sind Radwegebenutzungspflichten nach § 45 Ic StV generell unzulässig.Angesichts des geringen Automobilanteils am Verkehrsaufkommen und der Einbindung in eine Schulwegsachse wäre eher die Umgestaltung in eine Fahrradstraße geboten, die nur auf einer Seite auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben ist.

Annenstraße

Eine ausreichend breite Fahrbahn in einer vollgeparkten Wohnstraße in einer 30-Zone. Nach § 45 StVO ist die Verkehrsbeschränkung unzulässig, Fahrräder in Gegenrichtung müssen zwingend zugelassen werden. Schon heute fahren viele Büdelsdorfer entgegen der Einbahnstraße, allerdings meist auf dem Gehweg, wo sie sich und andere gefährden.

Heimstraße

Das kleine Stück der Heimstraße zwischen Am Fischerende und der Neuen Dorfstraße ist Einbahnstraße. Es gibt einen ca. 1,8 m breiten Gehweg, der in beide Richtungen als benutzungspflichtiger "gemischter Geh- und Radweg"  (Z. 240) ausgewiesen ist. Die Fahrbahn ist kaum genutzt, die ruhige Einbahnstraße ist Teil einer 30-Zone. In 30-Zonen sind Radwegebenutzungspflichten nach § 45 Ic StV generell unzulässig.Angesichts des geringen Automobilanteils am Verkehrsaufkommen und der Einbindung in eine Schulwegsachse wäre eher die Umgestaltung in eine Fahrradstraße geboten, die nur auf einer Seite auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben ist.

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"Einbahnstraßen sind freizugeben"

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 05. Mai 2013 um 21:40 Uhr
 
Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 10. Juli 2012 um 12:45 Uhr

Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung müßte der Regelfall sein. Dieses betrifft nicht nur Einbahnstraßen in 30-Zonen, sondern alle Einbahnstraßen. Informationen zur Rechtsposition gibt es beim ADFC Hamburg. Die Autoren des ADFC Hamburg zeigen auch Mittel und Wege auf, wie die Freigabe zu verwirklichen ist.

 


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