Büdelsdorf

Positive und negative Beispiele aus Büdelsdorf



TOP: Freigabe von Einbahnstraßen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Donnerstag, den 18. Mai 2023 um 13:23 Uhr

Die Einbahnstraßen ssind nun weitestgehend für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Es fehlt etwa noch die Alte Dorfstraße.
Freigeben sind unter anderem:
- Am Fischerende,
- Annenstraße (seit etwa 2020),
- Hollingstraße (seit etwa 2020).
Für den Radverkehr bedeutet das die Verkürzung von Wegen. In freigegebenen Einbahnstraßen ist Radverkehr gleichberechtigt unterwegs. Wenn wie in der Annenstraße linksseitig geparkt wird, gilt für Radverkehr gegen die Einbahnstraße die Wartepflicht, weil das hindernis auf seiner Seite ist. Radfahrende sollten Abstand zu parkenden oder haltenden Autos halten, weil die unachtsam geöffnete Tür einen schweren Unfall zur Folge haben kann.

Insgesat hat sich die Freigabe von Einbahnstraßen als sicheres und effizientes mittel der Radverkehrsförderung erwiesen. Daher hat der Verorsdnungsgeber die Bedingungen immer wieder erleichtert.

 
FLOP: "Lückenschluß" Hollerstraße (Kreisverkehr/Ärztehaus) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 14. März 2023 um 14:21 Uhr

Eigentlich war die Schaffung von Radverkehrsinfrastruktur im betreffenden Bereich eine sehr gute Idee. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aber Mindeststandards für Radverkehrsanlagen. Dieser Stand der Technik folgt den physikalischen Erfordernissen, wie etwa den Breiten der Verkehrsteilnehmer sowie erforderlichen Sicherheitsräuen, aber auch den Erkenntnissen der Unfallforschung.Die Hollerstraße ist die Ortsdurchfahrt der B 203 durch Büdelsdorf. Angesichts von stop and go auf der Fahrbahn in der Spitzenzeit, wünschen sich dort auch hartgesottene vehicular cyclists dort Radverkehrsanlagen, auf denen sie am Stau vorbeifahren können. Die Verkehrslast ortsauswärts in Richtung Eckernförde liegt wohl bei rund 12.000 Kraftfahrzeugen pro Tag (BASt). Die Zahl Radfahrender und zu Fuss Gehender liegen uns nicht vor. Die Fahrbahn der Hollerstraße hat einen gepflasterten Mittelstreifen. Der Querschnitt der Straße ließe also durchaus auch Lösungen nach Stand der Technik zu.

Gemeinsamer Fuss- und Radweg innerorts?

Der betreffende Abschnitt zwischen Kreisverkehr und kurz vor der "LIDL-Kreuzung" (Konrad-Adenauer-Straße) bot bisher nur einen einseitigen, etwa 1,4 m schmalen Hochbordgehweg vor dem Hotel Heidehof, der rechtswidrig mit Zeichen 240 StVO in beide Richungen versehen war. Ein Radfahrender hat einen Raumbedatf von 1 m. Wie sollen sich zu Fuss Gehende und Radfahrende oder zwei Radfahrende untereinander auf 1,4 m begegnen??? Das Mindesmaß für Gehwege ist lichte 2,5 m, für Einrichtungsradwege 1,5 bzw 2 m, für gemeinsame Fuss- und Radwege innerorts gelten noch ganz andere Regeln.

Gemeinsame Fiuss- und Radwege gibt es in drei Varianten. Einmal gibt es die selbständig geführten Radwege, hier handelt es sich aber um einen zu einer Straße gehörigen Radweg. Es sind Radwege der GHollerstraße. Zur Straße gehörige Radwege gibt es in zwei Varianten, nämlich einmal als Angebotsradweg (vgl. § 2 IV 3 StVO), zum Anderen als ausnahsweise benutzungspflichtigen Radweg (vgl. § 2 iV 2 StVO). Beim gemeinsamen Fuss- und Radweg hat die benutzungspflichtige Variante Zeichen 240 StVO, der Angebotsradweg trägt Sinnzeichen (VwV-StVO zu § 2 Rn. 38a). Das Benutzungspflichten nur unter bestimmten Umständen angeordnet Unzumutbarer gemeinsamer Fuss- und Radweg auf Veloroutewerden, nämlich bei qualifizierender Gefahjrenlage (§ 45 StVO), ist in den Verwaltungen im Raum Rendsburg noch nicht angekommen. Es gibt inzwischen klare Gerichtsentscheidungen zum Thema, etwa von 2010 vom Bundesverwaltungsgericht.

Für den Neubau von Radverkehrsanlagen gibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO relevante Hinweise. Unter Randnummer 33 verweist diese Vorschrift auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der FGSV, ein Regelwerk, welches den Stand der Technik abbildet. Das wird zum Beispiel von Verwaltungsgerichten herangezogen. Bei Planung und Bau dieses "Lückenschlusses" relevant waren die ERA 2010. Diese sehen für innerörtliche gemeinsame Fuss- und Radwege eine Mindesbreite von 2,5 m plus Sicherheitsräumen vor. Die Breite ist abhängig vom zu erwartenden Fussverkehrs- und Radverkehrsaufkommen. Die Richtlinien für Anlage von Stadtstraßen 8RASt d. FGSV) bieten eine Tabelle, aus der hervorgeht, dass schon bei zweistellige Fussverkehrsaufkommen in der Spitzenzeit Schranken vorliegen. Hintergrund ist das hohe Konfliktrisiko zwischen Fahrzeug- und Fussverkehr. Zu Fuss Gehende sind wendig, können plötzlich die Richtung wechseln. Auch deshalb sind Sicherheitsabstände notwendig. Die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Fussverkehr mit 3 bis 6 km/h und Radverkehr sind auch hoch.Für Aufenthaltsqualität für den Fussverkehr, insbesondere von Gebrechlichen und Seniorinnen und Senioren, ist die Trennung von Rad- und Fussverkehr auch wichtig. Es kann zum letzten Sturz der ansonsten rüstigen 90-Jährigen führen, wenn sie sich erschrickt, weil in ihrem altersbedingt eingeschränkten Gesichtsfeld der sie überholende Radfahrende auftaucht.
Verkehrsraum soll so gestaltet werden, dass Konflikte minimiert werden, die Unfallrisiken sollen vermieden werden. Die vision zero wurde in der VwV-StVO zu § 1  proklamiert.Daher sind gemeinsame Fuss- und Radwege innerorts letzte Wahl und nur dort zulässig, wo es kaum Fuss- oder Radverkehr gibt.

Veloroute

Der betreffende Raum ist Abschnitt der Veloroute von RadStark von Borgstedt nach Rendsburg. Auf Abschnitten mit Netzbedeutung für den Radverkehr ist die gemeinsame Führung mit dem Fussverkehr nicht zulässig. Denn "Hauptverbindungen des Radverkehrs" gehölren zu den Ausschlusskriterien für die gemeinsame Führung (Kap. 3.6 ERA d. FGSV). In Anbetracht von Ärztehaus und Bushaltestelle komt auch noch ein weiteres Auschlusskriterium hinzu, nämlich die zu erwartende hohe Zahl gebrechlicher zu Fuss Gehender.

Untergrund

Unzumutbarer gemeinsamer Fuss- und Radweg auf VelorouteIm Bereich der Bäume wurde als Untergrund Grant gewählt. Die geringe breite von 2 m in diesem Abschnitt wird angesichts des Raumbedarfs von Radfahrenden und zu Fuss Gehenden zu Bresungen führen. Der lose untergrund erhöht das Sturzrisiko bei Gefahrenbremsung, auch bei angepasster Geschwindigkeit. Es ist fraglich, ob es sich für eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche geeigneten Untergrund handelt. Gerade eine Benutzungspflicht setzt neben ausreichender Breite auch einen befestigten Untergrund voraus (VwV-StVO zu $ 2 Abs. Rn. 17). Übrigens zeichnet sich in der Kante rechts im Bild schon heute ein weiteres Sturzrisiko ab.


Radverkehrsbehinderung statt -förderung

Ein Radfahrender hat einen Raumbedarf von 1 m in der Breite. Für Gespanne werden 1,2 m benannt. Ein zügiges Vorankommen setzt eine entsprechend breite Verkehrsfläche voraus. Denn Radverkehr ist in der Geschwindigkeit sehr heterogen. Die rüstige Seniorin mit dem Hollandrad muss den Auch-mal-Radfahrer sicher überholen können. In Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Radverkehrs mit der Automobilität sollen gerade Vorzugsrouten wie Velorouten ein zügiges Vorankommen ermöglichen. Auf einem gemeinsamen Fuss- und Radweg gilt nach älteren Gerichtsurteilen de facto eine Geschwindigkeitsobergrenze von 15 bis 18 km/h. mehr als 25 km/h gelten als rücksichtsloses Rasen. Nebenan auf der Fahrbahn wird fröhlich und ungestört von Radfahrenden gerast, bis zum nächsten verkehrsbedingten Halt, sofern nicht bei "Dunkelorange" hindurchgerauscht wird. Durch die Benutzungspflicht für diesen gemeinsamen Fuss und Radweg durch das Zeichen 240 StVO wird der Wettbewerb zu Gunsten der klimaschädlichen Automobilität verzerrt. Radverkehrsförderung hätte eine Radverkehrsanlage nach Stand der Technik erforderlich gemacht.


Straßenquerschnitt

Nein, niemand fordert, die erhaltenswerten Bäume zu fällen. Die Fahrbahn bietet einen gepflasterten Mittelstreifen. Wenn der ernsthafte Wille bestünde, Radverkehrsanlagen nach Stand der Technik zu schaffen, wäre der Raum vorhanden.

Kreisverkehr

Der Kreisverkehr am Ärztehaus befindet sich innerorts. Er ist einspurig. Da die separierte Führung von Radfahrenden in Kreisverkehren hoch problematisch ist, ist es unverständlich, wieso es im Kreisverkehr eine Radwegebenutzungspflicht gibt. Die Unfallforschung der Versicherer (UdV) empfiehlt bei kleinen Kreisverkehren bis 18.000 Kfz/d die Führung auf der Fahrbahn; das Regelwerk nennt 15.000 Kfz/24 h als Grenze (Kap. 4.5.3 ERA d. FGSV). Mit Blick auf die Radverkehrsförderung ist ein Separationsangebot, ein Angebotsradweg wünschenswert. Aber die Benutzung und Selbstgefährdung darf nicht durch Z. 240 StVO erzwungen werden. Es wäre geboten gewesen, Ab- und Auffahrten nach Stand der Technik zu schaffen. Statt Z. 240 StVO wären Sinnzeichen auf dem Gehweg für einen Angebotsradweg korrekt gewesen (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn. 38a). Dann hätten Radfahrende wählen können, ob sie lieber zügig und sicher auf der Fahrbahn des Kreisverkehrsplatzes fahren oder mit den Einschränkungen und Risiken den gemeinsamen Fuss- und Radweg wählen wollen.

Fazit

Es ist davon auszugehen, dass das Planungsbureau die Entscheider gewarnt hatte. Das Ergebnis ist ungenügend. Das monatelange Verkehrschaos in der Bauphase ist durch das Ergebnis nicht zu rechtfertigen. Fakt ist, dass die gemeinsame Führung von Rad- und Fussverkehr dort unzulässig ist. Betroffene Radfahrende, aber auch zu Fuss Gehende können die Neuanordnungen der Zeichen 240 StVO anfechten.
Das äußerst unbefriedigende Ergebnis ist, dass Konflikte zwischen Rad- und Fussverkehr sehr wahrscheinlich sind. Dieses wird dann auch noch rechtswidrig angeordnete Zeichen 240 StVO erzwungen. Eine Chance, gute Radwege zu schaffen, wurde vertan. Geschaffen wurde ein FLOP, der möglicherweise noch rechtliche Nachspiele haben wird. Radverkehrsförderung hätte eine Radverkehrsanlage nach Stand der Technik erforderlich gemacht.




Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 18. Mai 2023 um 15:01 Uhr
 
TOP: Sackgassen, die keine sind, sichtbar gemacht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 06. Januar 2023 um 14:52 Uhr

Im Katalog der Straßenverkehrs-Ordnung gibt es seit einigenJahren das Verkehrszeichen 357-52, welches eine für Radverkehr durchlässige Sackgasse anzeigt. Vz. 3257-50 west für Fuss- und Radverkehr durchlässige Sackgassen aus. Das ist insbesondere für Ortsfremde oder für Menschen, dieansonsten nur Auto fahren, eine sehr gute Hilfestellung.. Es wird klar, wo es "Schleichwege" gibt. Das macht Radfahren attraktiver, denn gerade innerorts profitiert Radverkehr von Wegesystemen abseits der üblichen Hauptverkehrsstraßen. Die eigenständig geführten Radwege ermöglichen überhaupt erst das Phänomen, dass Radfahren innerorts mit dem Automobil zeitlich mithalten kann.

Die Stadt Büdelsdorf, zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde, scheint als erste Kommune im Raum Rendsburg dieses Verkehrszeichen flächendeckend einzusetzen. Auf Alltagsfahren und Radtouren fällt auf, dass die Durchlässigkeit aller Orten angezeigt wird. Das ist zwar Umsetzung verbindlichen Rechts, aber in schleswig-holsteinischen Kommunen dennoch keine Selbstverständlichkeit. Auch als Anreiz mehr zu tun, oder auch als Erinnerung an andere Kommunen gibt es ein TOP dafür.

Durchlässige Sackgasse, II. Rickerter Weg, Büdelsdorf

 
TOP: "LIDL-Kreuzung" Einmündungsbereich Konrad-Adenauer-Straße PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 31. Dezember 2022 um 15:48 Uhr

Die "LIDL-Kreuzung" in Büdelsdorf (Markiert in Openstreetmap.og) muss zweigeteilt werden, denn sie beinhaltet TOPs und FLOPs. Es wäre unfair gegenüber dem Planungsbureau, welches ursprünglich eine Planung nach Stand der Technik vorgelegt hatte, wenn positive Aspekte nicht gesondert hervorgehoben würde. Bedauerlicheweise hatten beteiligte Kräfte von LBV SH, Landespolizei und durch Passivität der Verwaltung sowie unkritischer Haltung der Kommunalvertretung auch die Stadt Büdelsdorf dafür gesorgt, dass in der Gesamtsumme Murks entstand.

Nun der TOP. Wer in Kiel oder anderen Kfahrradfreundlichen Kommunen Fahrrad fährt, kennt das schon. Es gibt Aufstellflächen für den Radverkehr, eigene Abbiegespuren. Das ist eigentlich auch Stand der Technik.
In der Konrad-Adenauer Straße, welche ein Wohngebiet erschließt und eine Filiale eines Discounters ihren Sitz hat, wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Durchgangsverkehr gibt es außer Radverkehr oder den Linienbus keinen, weil modale Filter das verunmöglichen. Außer Anlieferung oder den stündlichen Linienbus gibt es keinen Schwerlastverkehr. Daher ist eigentlich auch eine "Angstweiche" unproblematisch. Es wurden im Einmündungsbereich ein Radfahrstreifen für Rechtsabbieger sowie ein Streifen für Linksabbieger und Geradeausverkehr links des rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs geschaffen. Das ermöglicht komfortables Radfahren.

Geradeaus-Linksabbiegespur der Konrad-Adenauer-Straße in Büdelsdorf

Das Bild zeigt die Aufstellfläche für den Radverkehr in der Konrad-Adenauer-Straße, der geradeaus in Zum Born fahren oder in Richtung Eckernförde abbiegen will. Negativ ist hierbei, dass für den Blick zum Lichtzeichen ein Verrenken des Halses notwendig wird. Außerdem ist das Geradeausfahren leider nicht regelkonform möglich. Außerdem fehlt es auf der gegenüberliegenden Seite an Raum zum sicheren Einbiegen, weil der gemeinsame Fuss- und Radweg der Ortsdurchfahrt der B 203 deutlich unterdimensioniert ist. Der Bestand war bei der Neugestaltung leider ncht angefasst worden.

Das Geradeausfahren zu Zum Born fällt schwer. Denn es ist ein Auffahren auf den unzumutbar schmalen gemeinsamen Fuss- und Radweg nötig, dann ein Schwenken nach Rechts, also Geisterradfahren, um dann bei schlechten Sichtbeziehungen nach Links abzubiegen. Die ursprüngliche Planung sah eine Einbindung von Zum Born in das Kreuzungssystem vor, wie es nach Stand der Technik üblich ist. Nach Zeugenaussage verhinderten LBV SH und der Vertreter der Landespolizei die zeitgemäße Planung. Sobald die Straßenverkehrsbehörde des Kreises wie angekündigt Bundesrecht durchsetzt, wird ein Geradeausfahren unmöglich, weil das Geisterradfahren verboten ist. In der Rechtsfolge der Verschwenkung wird also ein beliebter Weg in Richtung Gewerbegebiet und Borgstedt für Radfahrende aus der Konrad-Adenauer-Straße unnutzbar. Bedauerlicherweise sind sich viele Entscheider nicht bewußt, welche Folgen ihre Wünsche und Entscheidungen haben, weil das nötige Hintergrundwissen fehlt. Würde die Auffahrt weiter nach Rechts versetzt, gäbe es dieses Problem nicht. Verantwortlich für die unbefriedigende Situation sind nach unserer Kenntnislage LBV SH Niederlassung Rendsburg sowie die Polizeidirektion Neumünster vertreten durch Kraack.

 
FLOP: Ampelschaltung bremst Radverkehr (Hollerstraße/Konrad-Adenauer-Straße) aus. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 30. Dezember 2022 um 16:59 Uhr

Die "LIDL-Kreuzung" in Büdelsdorf (Markiert in Openstreetmap.og) muss zweigeteilt werden, denn sie beinhaltet TOPs und FLOPs. Es wäre unfair gegenüber dem Planungsbureau, welches ursprünglich eine Planung nach Stand der Technik vorgelegt hatte, wenn positive Aspekte nicht gesondert hervorgehoben würde. Bedauerlicheweise hatten beteiligte Kräfte von LBV SH, Landespolizei und durch Passivität der Verwaltung sowie unkritischer Haltung der Kommunalvertretung auch die Stadt Büdelsdorf dafür gesorgt, dass in der Gesamtsumme Murks entstand. Insbesondere wurde im Nachgang für Rechtsunsicherheit durch eine zusätzliche Fahrradampel gesorgt.

Als die Pläne vorlagen, jubelten sachkundige Fahrradaktivisten, weil mal etwas Gutes zu entstehen schien. Verantwortlich für die unbefriedigende Situation des Endergebnisses sind nach unserer Kenntnislage LBV SH Niederlassung Rendsburg sowie Kraack von der Polizeidirektion Neumünster.

Wenn Radfahrende aus Zum Born oder über die Hollerstraße aus Ortsmitte kommen, sollen sie die zur Fussverkehrsampel. Diese hat eine kombinierte Streuscheibe, was für gemeinsame Fuss- und Radwege durchaus zulässig sein kann, wenn denn ein gemeinsamer Fuss- und Radweg überhaupt an dieser Stelle zulässig wäre. Dadurch quert der Radverkehr einige Meter von der Einmündung der Konrad-Adenauer Straße versetzt die Fahrbahn der Hollerstraße. In der Konrad-Adenauer-Straße wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Zum Queren der Fahrbahn ist es also nötig, die Furt zu verlassen oder einen Schlenker zu fahren, die Radverkehrsführung ist undurchdacht. Dabei sollten Leser im Hinterkopf behalten, dass es politischer Wille ist, ökologisch nachhaltige Verkehrsarten wie den Radverkehr zu fördern. Der Klimaschutz hat Verfassungsrang, die Mobilitätswende ist ein Baustein des Klimaschutzes. Formell wird also die Förderung des Radverkehrs proklamiert, in der Praxis wird der Radverkehr ausgebremst und benachteiligt.

Nach Fertigstellung der Kreuzung gerieten regelkonform Radfahrende in Konflikt mit Linksabbiegern aus Stadtmitte, weil beide gleichzeitig Grün hatten. Aggressive Automobilisten drängten ebenso in die Konrad-Adenauer-Straße einbiegende, darunter aus Zum Born streng genommen geradeaus Radfahrende ab. Unsichere Radfahrende fahren bis heute verbotswidrig auf dem Gehweg der Konrad-Adenauer-Straße weiter, um später auf die Fahrbahn zu wechseln.
Dieser Konflikt wäre durch eine konfliktfreie Ampelschaltung und eine vernünftige, zeitgemäße Radverkehrsführung vermeidbar gewesen. Eine eigene Fahrradampel auf Höhe von Zum Born hätte das gelöst. Das war aber seitens LBV SH und Vertreter der Landespolizei nicht gewünscht.

Es wurde später alles verschlimmbessert. Plötzlich tauchte links der Fussverkehrsampel eine Fahrradampel auf. Eine Interpretationsmöglichkeit ist, dass Radfahrende erst die Hollerstraße queren, sich dann auf dem Radfahrstreifen aufstellen und auf Grün warten sollen, um nach Rechts in die Konrad-Adenauer-Straße einzufahren.Wer auch uimmer das entschieden hat, hat keinerlei Ahnung von Verkehrrsrecht. Es ist Ausdruck von Mißachtung der Rechte des Radverkehrs, der offen diskriminiert wird, weil die Entscheider Bundesrecht nicht anerkennen.

Aus Zum Born kommend läßt sich die Diskriminierung schlecht umfahren. Die Gelehrten streiten sich, ob eine Haltelinie in Fahrtrichtung quer überhaupt zwingend eine Wartepflicht auferlegt. Daher entsteht Rechtsunsicherheit.
Wer aus Richtung Stadtmitte kommt, kann ohnehin an der letzten zumutbaren Abfahrt unter Berücksichtigung der Regeln beim Spurwechsel auf die Fahrbahn wechseln und sich zum Direkten Linksabbiegen nach § 9 StVO einordnen. Es wird einfach empfohlen, sich ab der Memelstraße einzuordnen und bei der geringen Reisegeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge die wenigen Meter bis zur Abbiegespur mitzschwimmen. Eine Radverkehrsführung im Sinne des § 9 II StVO, die ein Indirektes Linksabbiegen erzwingt, gibt es hier nicht. Die Anordnung wäre angesichts einer fehlenden über das normale Maß hinausgehenden Gefahrenlagen sowie angesichts der ungeeigneten Infrastrukur auch unzulässig. Was hier auch berücksichtigt werden muss, dass die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht auf dem ungeeigneten Straßentel sehr schweren Ermessensfehlern unterliegt, also nichtig ist. Doppelte Ampel der LIDL-Kreuzung

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. Dezember 2022 um 16:38 Uhr
 


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