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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Tödlicher radwegetypischer Unfall in Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 12. Mai 2017 um 13:36 Uhr

(TF) Am Montag, 8. Mai wurde in Rendsburg an der Kreuzzung Baron-/Herrenstraße mit der Kaiserstraße (Kreishaus) eine vorrangberechtigte Radfahrende von einem mutmaßlich blind rechts abbiegendem LKW-Fahrer umgefahren. Die erfahrene Radfahrerin ist inzwischen leider ihren schweren Verletzungen erlegen. (Pressemeldung der Polizei.)

Derartige Unfälle sind vermeidbar. Zum Einem müssen Abbiegewillige ihren Pflichten aus § 9 StVO nachkommen und die Spiegel nutzen und den Schulterblick tätigen. Zum Anderen muß die Verkehrsinfrastruktur angepaßt werden. Großzügige Kurvenradien an Kreuzungen begünstigen derartige Unfälle. Auch schlechte Sichtbeziehungen zwischen Radweg und Fahrbahn sind entscheidende Faktoren.
Im vorliegenden Fall ist nicht nachzuvollziehen, warum der Unfallverursacher die Radfahrende nicht gesehen haben sollte.Wenn sie an der Ampel stand, war sie für ihn von der Haltelinie aus deutlich zu sehen. Ansonsten wird er sie schon länger vor sich gehabt haben.

Den viel zitierten Toten Winkel an einem LKW muß es nicht geben, wenn alle Spiegel korrekt eingestellt wurden.So twitterte Anfang diesen Jahres die Polizei Hamburg:

Den "Toten Winkel" gibt es nicht. Mit den richtigen, gut eingestellten Spiegeln kann das gesamte Umfeld eingesehen werden.

In einem Beitrag auf seiner Internetpräsenz erläutert der ADFC Berlin anhand von Graphiken, warum es keinen Toten Winkel gibt. Der ADFC empfiehlt im allgemeinen, nach Außen offensiv und nach Innen defensiv zu fahren. Das bedeutet, klar den Vorrang  in Anspruch zu nehmen und nach Außen nicht unsicher zu wirken, aber bremsbereit zu sein, da mit dem Fehler des anderen Verkehrsteilnehmers zu rechnen ist.

In der Ohlshasenstraße in Kiel wird der Rechtsabbiegewillige übrigens zuerst über den Schutzstreifen geführt, um auf den Abbiegestreifen zu gelangen. Die absurde 'Konstelletaion der Geradeausspur für Radfahrende rechts des Rechtsabbiegestreifens entfällt damit.
In der Baronstraße mangelt es nicht an Verkehrsraum, um eine derartige Entflechtung der Konfliktpunkte zu schaffen. Es fehlt jedoch in Rendsburg der politische Wille, Maßnahmen auf Kosten der autogerechten Stadt zugunsten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu ergreifen.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. Mai 2017 um 20:44 Uhr
 
HTT Sorge-Tour PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Sonntag, den 09. April 2017 um 14:44 Uhr
(TF) Sehr schöne Fahrradtour mit insgesamt 12 Teilnehmern. Die Sonne schien, nur auf dem Hinweg nervte ein wenig Gegenwind. Die Meggerdorfer Badestelle an der Alten Sorge wirkt gepflegt, bietet viele Sitzgelegenheiten sowie Anlehnbügel für die Fahrräder. Auf dem Rückweg entschied sich ein Teil der Gruppe zum einem Abstecher in die Julianenebene. Im Garten des Café Klatsch gab es sehr leckere Torte. - Strecke
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 09. April 2017 um 14:45 Uhr
 
Unfall durch marode Infrastruktur in Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 05. April 2017 um 10:57 Uhr

(TF) Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung berichtet in ihrerAusgabe vom 5. April 2017 über einen Unfall im Klinter Weg, der durch die marode Oberflächenbeschaffenheit verursacht wurde.Eine Rentnerin war über einen Wurzelaufbruch gestürzt.
An diesem Unfall zeigt sich, daß marode Radwege eine Gefahr sind. Erschreckend ist, daß an der Radwegebenutzungspflicht für derart unzumutbare Radwege seitens der Verwaltung festgehalten wird, obwohl sie an Recht gebunden wäre.
Es ist das mildeste Mittel zu wählen. Der Radverkehr muß im Klinter Weg auf der Fahrbahn geführt werden. Im Klinter Weg müßten die letzten Zeichen 240 entfernt und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeuge angeordnet werden.

Gute Genesung der Betroffenen!

 
Lastenräder in der Region Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 28. März 2017 um 11:16 Uhr

(TF) Immer mehr Radfahrende schaffen sich Lastenräder an. Die Cargo Bikes gehören in den Großstädten schon zum Stadtbild, im Wirtschaftsraum Rendsburg sind sie auch immer häufiger zu sehen. Die meisten Lastenräder dienen dem Transport von Kindern, einige dem Einkauf, andere dem Transport des Hundes. Die elektrische Tretunterstützung macht es nahezu jedem leicht, Lasten mit dem Fahrrad zu befördern.
Rein muskelbetriebene Lastenräder nach dem Long-John-Prinzip gibt es mehrere in der Region, darunter mindestens ein Bullitt. Zu sehen sind auch immer häufiger zweispurige Lastenräder mit Kästen, etwa von Christiana oder Babboe. In Kiel gibt es einen auf Lastenräder spezialisierten Fachhändler. Aber auch in Rendsburg und Umgebung haben Fachhändler Lastenräder in ihrer Produktpalette. Ein alteingesessener Büdelsdorfer Fahrradhändler verteibt die Cargo Bikes von Urban Arrow.

Lastenrad von Babbooe

Im Bild zu sehen ist ein Lastenrad der niederländischen Marke Babboe. In den Niederlanden wie auch in Dänemark sind Cargo Bikes selbstverständliche Bestandteile der Fahrradkultur. (Vielen Dank der Photographin und Eigentümerin des Babboes!)

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. März 2017 um 11:22 Uhr
 
Kommen Änderungen der Beleuchtungsvorschriften? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 06. März 2017 um 10:56 Uhr

Am 10. März 2017 beschäftigt sich der Bundesrat in TOP 78 mit StVO und StVZO. Es werden Änderungen vorgeschlagen, welche unter anderem die Vorschriften zur Beleuchtung von Fahrrädern betreffen.

Zum Einen soll der § 67a StVO kommen, welcher die Ausstattung von Fahrradanhängern regeln soll. Es soll gelten, daß eine Rückleuchte am Anhänger nur nötig ist, wenn die Rückleuchte des Zugfahrzeuges mehr als 50% verdeckt ist. Bisher mußten die Rechtsvorschriften für Fahrradanhänger mühsam aus der StVZO herausgesammelt werden, nun soll es einen egenen Paragraphen geben. Desweiteren werden die technischen Vorschriften ders § 63 StVZO für die Fahrradbeleuchtung ein wenig liberalisiert. Vermutlich muß bei Tagfahrten zuünftig keine aktive Beleuchtung mehr bereitgehalten werden. Darauf deutet die vorgeschlagene Streichung von Fahrrädern aus § 23 I 3 StVO hin.

Bisher:
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).

Vorgeschlagene zukünftige Fassung:
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).

Ales in Allem könnten ein paar sinnreiche Veränderungen auf uns zukommen, falls nicht aktionistisch im Plenum wieder etwas verwässert wird.

Fahrradanhaenger verdeckt Ruecklicht nicht

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 06. März 2017 um 11:25 Uhr
 
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