Leserbrief zur Umlaufsperrenproblematik in Schacht-Audorf Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 16. März 2021 um 12:04 Uhr

Der Verkehrsrechtliche Sprecher Torben Frank hat einen Leserbrief an die Lokalredaktion der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung gesandt. Damit reagiert er auf einen Bericht über das Vorgehen von Bodo Schnoor.

"Alleinunfallrisiken wie z.B. an Pfosten auf dem Radweg und anderen Mängeln der Infrastruktur werden allgemein unterschätzt", schreibt das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) in seinem Fazit der Broschüre "Gefahren beim Radfahren" (Online beim Nationalen Radverkehrsplan verfügbar). Vom angeschlagenen Lack des Rahmens, der aufgerissenen Packtasche bis zum tödlichen Unfall ist an Umlausperren alles möglich.  Wenn ein Radfahrender Schaden nimmt, liegt die Haftung bei dem, der die Umlaufsperren aufgestellt hat (z.B. OLG Rostock 1 U 197/02).
Umlaufsperren stellen Verkehrsbeschränkungen dar, welche in der Anordnung dem § 45 StVO unterliegen. Verkehrsbeschränkungen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Sicherheit erfordert. Hier wird aber eine Gefahrenlage durch diese Hindernisse geschaffen.
Wie Umlaufsperren auf "Wanderwegen" ausgestaltet werden müssen, kann den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) entnommen werden. Im Übrigen hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Hier handelt es sich aber auch um eine Radverkehrsanlage. Die Trasse ist in fahrradtouristischen Kartenwerken als Abschnitt der NOK-Route vermerkt. Verkehrsrechtlich gibt es keinen Ausschluß des Radverkehrs durch Verkehrszeichen. Für Radverkehrsanlagen bilden die ERA 2010 den Stand der Technik ab. Der lichte Raum eines Radwegs sollte frei von Hindernissen sein (Kapitel 11.1.10 ERA 2010). Auf den Seiten 80 bis 81 dieses Werkes kann nachgelesen werden, wieso die Umlaufsperren in dieser Form schlecht sind.
Da es der nach § 45 StVO erforderlichen Anordnung fehlt, ist die Qualität der Schacht-Audorfer Ausführung ohnehin ohne Belang. Die Umlaufsperren müssen weg.
Übrigens folgt Bodo Schnoor dem Positionspapier des ADFC- Bundesverbandes zu Umlaufsperren: "Der ADFC fordert, auf die Installation von Pollern, Umlaufsperren und ähnlichen Verkehrseinrichtungen generell zu verzichten". In dem Papier wird auch auf technische Erfordernisse sowie die Gefahren durch derartige Radverkehrsbehinderungen eingegangen (PDF auf adfc.de).