Wir kümmern uns! - Ärgernisse wie enge Umlaufsperren Drucken
Geschrieben von: Torben Frank   
Sonntag, den 05. Mai 2013 um 21:27 Uhr

Der ADFC Rendsburg steht in Kontakt mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen der Region. Wie in der Landeszeitung berichtet, kümmert sich der ADFC Rendsburg um Ärgernisse, die das Fahrradfahren erschweren oder unsicher machen können.

Fahrradfahren ist egentlich eine sehr sichere Art der Fortbewegung. Jedoch wurden die Belange des Radverkehrs in der Vergangenheit auch in unserer Region unzureichend berücksichtigt. Die rechtsverbindliche Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) werden auch heute noch nicht für jedes Projekt beachtet. Der ADFC Rendsburg versucht schon in der Planungsphase entsprechend auf den Baulastträger und seine Planer einzuwirken.

- Viele Drängelgitter oder Umlaufsperren sind ein Ärgernis. Anhänger oder mehrspurige Fahrräder passen meist nicht hindurch, manchmal reichen aber auch schon Packtaschen, um in der Umlaufsperre hängen zu bleiben. Die meisten Umlaufsperren erfüllen nicht die Mindeststandards.

- Ein Mast oder Pfosten mitten auf dem Radweg.

- Schlechte Sichtbeziehungen in verkehrswichtigen Einmündungen.

- Zugewucherte Wege.

- Unzulässig angeordnete Benutzungspflichten an unzumutbaren Radwegen.Je schlechter ein Radweg ist, desto höher ist auch das Unfallrisiko auf ihm. In Deutschland müssen Fahrradfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren (§ 2 StVO). Eine Radwegebenutzungspflicht kann nur angeordnet werden, wenn die Benutzung des Radweges sicherer ist als die Fahrt auf der Fahrbahn.

- "Verbot für Fahrradfahrer" ohne Ausschilderung einer Alternativroute.

- Schlecht gesicherte Baustellen oder Sperrung wegen einer Baustelle ohne Alternativroutenausschilderung. Für Automobile werden Umleitungsstrecken ausgewiesen. Eigentlich muß das auch für den Radverkehr getan werden, denn das Fahrrad ist ein gleichberechtigtes Fahrzeug.

- Eine Einbahnstraße ist für den Radverkehr noch nicht in Gegenrichtung freigegeben? Nach §45 StVO sind aber unbegründete Verkehrsbeschränkungen unzulässig.

- Die Durchlässigkeit einer Sackgasse ist nicht angegeben. Seit 2009 gibt es im Katalog der Verkehrszeichen ein Verkehrszeichen, daß die Durchlässigkeit der Sackgasse für den Radverkehr oder auch Fußgänger signalisiert. Vor allem in Wohngebieten verstecken sich viele Abkürzungen hinter Sackgassen.

Der ADFC Rendsburg konnte schon viele Veränderungen und Verbesserungen anregen. So wurden nach Intervention des ADFC Rendsburg die Ampelmasten in der Hollerstraße bei ihrer Erneuerung auch gleich versetzt. Vorher hatten die Masten Radfahrende und auch zu Fuß Gehende behindert.

Wenn Sie mit dem Fahrrad in Rendsburg, Büdelsdorf und Umgebung unterwegs sind, fallen Ihnen sicher immer wieder Dinge auf, die den Radverkehr erschweren, gar behindern oder unsicher machen. Ihnen ist etwas aufgefallen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Übersenden Sie uns eine Situations- und Lagebeschreibung, am besten mit Foto.


Zuletzt aktualisiert am Montag, den 06. März 2023 um 00:34 Uhr