Lilienthalstraße, Rendsburg: Stellungnahme zu Ausbauplänen Drucken
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 05. Juni 2019 um 15:19 Uhr

(TF) Der Ortsgruppensprecher Bodo Schnoor hatte für den ADFC Rendsburg Stellung zu den Ausbauplänen für die Lilienthalstraße genommen. Er forderte eine Mindestbreite von 1,8 m für die Gehwege und bezieht sich auf die Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV).

Was interessieren eine Fahrradlobby Gehwegbreiten?

Dem ADFC ist es wichtig, Gehwege nach Stand der Technik zu haben, weil Kinder unter 8 Jahren nach § 2 V StVO auf den Gehweg gezwungen werden. Für ein friedliches Nebeneinander von zu Fuß Gehenden und radfahrenden Kindern und ihren Begleitpersonen ist eine angemessene Breite wichtig. Für die 90-Jährige mit Rollator ist es unangenehm und bedrohlich, wenn Radfahrende eng an ihr vorbeifahren. Auch deshalb haben die Sachverständigen die Mindestbreite von 1,8 m als Stand der Technik festgelegt. Betroffene Verkehrsteilnehmer können die Erfüllung dieses Standes der Technik vor dem Verwaltungsgericht nach einem schriftlichem Vorgeplänkel als Verpflichtungsklage einklagen.


Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen. (§ 2 V StVO)

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 12. November 2019 um 15:26 Uhr