Flop: Der vermeintliche "Radweg" zwischen Borgstedt und Sehestedt |
Geschrieben von: Torben Frank |
Montag, den 24. September 2012 um 12:22 Uhr |
Grün überwuchert den Sonderweg an der L 42 zwischen Borgstedt und Sehestedt, der Anfang 2011 "verbreitert" worden war. An den schmalen Gehweg hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ein Stückchen Asphalt anbringen lassen. "Der "neue"Radweg blüht auf" war im Mai 2011 ein Artikel in der Eckernförder Zeitung betitelt. Im Juli 2012 folgte dann die richtige Feststellung "Ein Radweg, der keiner ist" in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung. Für den Tourismus am Nord-Ostsee-Kanal wäre ein guter Radweg an der L 42 förderlich gewesen. Auf dem schlechten Gehweg dürfen nun Kinder bis zum 10. Lebensjahr fahren. Erforderlich gewesen wäre eine gute Oberfläche mit Mindestbreite 2 m (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 Rn. 20). Da aber keine über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage auf der Fahrbahn besteht, darf keine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden (§§ 39 u. 45 StVO, BVerwG 3 C 42.09), also kein Z. 240 für einen gemischten Fuß- und Radweg aufgestellt werden. Fahrradfahrer, die auf jener Strecke unterwegs sind, sollten auf der Fahrbahn radeln. Damit sie nicht trotz Gegenverkehr überholt werden, gesteht ihnen die Rechtsprechung die gesamte Spur zu. Der Fahrradfahrer soll 0,5 bis 1 m Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand wahren. Der ihn überholende muß einen Seitenabstand von mindestens 1,5 m zum Fahrradfahrer einhalten. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. März 2015 um 12:04 Uhr |