FLOP Ausbau Fockbeker Chaussee 2012 |
Geschrieben von: TF |
Mittwoch, den 13. April 2016 um 10:29 Uhr |
(TF) 2012 wurde ein neuausgebautes Teilstück der Fockbeker Chaussee fertiggestellt. Das betrifft den Abschnitt der B 203 ab Friedrichstädter Straße bis Fockbek. Bei den Planungen und dem Ausbau wurden die Belange des Radverkehrs ignoriert. Wo liegen die Kritikpunkte?Planung und Bau hätten nach den ERA 2010 erfolgen müssen. In der Planungsphase war sehr rechtzeitig auf die Regelwerke hingewiesen worden. Angesichts des Fussverkehrsaufkommens ist fraglich, ob gemeinsame Fuss und Radwege überhaupt statthaft sind. Auch die Netzbedeutung für den Radverkehr wurde nicht berücksichtigt. Das Mindestmaß für diese Führungsform innerorts lag ab 3 m, abhängig vom Verkehrsaufkommen. Erhalten hat der Fussverkehr bis zu 2,5 m breite Gehwege, welche er sich wegen Z. 240 StVO mit dem nichtmotorisierten Fahrzeugverkehr teilen muss. - An dieser Stell die Frage an die Planer und Entscheider: Wozu gibt es Regeln, wenn sich keiner daran gebunden fühlt?Welche Folge hat die Unterdimensionierung? Ein Antrag auf Neubescheidung würde zur Aufhebung der Benutzungspflicht führen. Da der LBV SH invlviert ist, ist anzunehmen, dass der Klageweg begangen werden muss. Im ähnlichen Fall eines neu ausgebauten Abschnitts der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße hatte das VG Gießen die Benutzungspflicht für die gemeinsamen Fuss- und Radwege aufgehoben (VG Gießen Urteil vom 25.06.2013 - 6 K 268/12.GI). Abschnitt Friedrichstädter bis Büsumer StraßeNeben der geringen Breite, die Abweichung unter der Brücke der B 77 ist zulässig, kommen hier ungesicherte Einbauten auf der Verkehrsfläche hinzu. Das Lichtraumprofil ist verletzt. Die Auffahrt im Bereich der Einmündung der Friedrichstädter Straße ist schlecht gestaltet. Abschnitt Büsumer Straße bis FockbekNach der Büsumer Straße folgt ein reiner Gehweg. Verkehrszeichen sind nur rechtswirksam, wenn sie beiläufig wahrnehmbar sind. Wer geradeausfährt, sieht einen reinen Gehweg. Die Farbe der Pflasterung dieses Gehwegs ist verkehrsrechtlich ohne Relevanz. Niemand muss ein Verkehrszeichen erahnen oder erraten, zumal ein gemeinsamer Fuss- und Radweg bei Anordnung etwa 2012 auch breiter sein müsste. Wenn An der Dorbek kein Verkehrszeichen sollte, gilt bis Fockbek, Loher Weg die Fahrbahnbenutzungspflicht aus § 2 StVO. Das gilt insbesondere für Radfahrende aus der Büsumer Straße in Richtung Fockbek. Radfahrende aus Richtung Baumarktkönnen sich auf fehlende Einfädelhilfe am Radwegende und die Vermutung der Weiterführung berufen, um ein Bußgeld (ab 55 €) zu vermeiden. Problematisch ist übrigens auch, dass dier Radverkehr dann direkt durch den Warteereich einer Bushaltestelle führe. Abschnitt Fockbek bis Am ArmenseeZu schmal.Fehlender Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn. Abschnitt Am Armensee bis Abfahrt der B 77Nach der Einmündung Am Armensee folgt kein Verkehrszeichen. Wir finden einen reinen Gehweg vor. Wer aus Fockbek kommt, kann wie bezüglich der Büsumer Straße argumentieren, um 55 € im Bußgeldbescheid zu sparen. Wer aus Am Armensee kommt, findet einen reinen Gehweg vor. FazitDiese Neugestaltung ist ein klassischer Fall ungerecht verteilter Verkehrsflächen. Der Kfz-Verkehr bekam alles. Dann wurde unter Mißachtung der technischen Regelwerke der Rest einfach für Rad- und Fussverkehr verwendet. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. Dezember 2022 um 23:27 Uhr |