FLOP: Ampelschaltung bremst Radverkehr (Hollerstraße/Konrad-Adenauer-Straße) aus. |
Geschrieben von: TF |
Freitag, den 30. Dezember 2022 um 16:59 Uhr |
Die "LIDL-Kreuzung" in Büdelsdorf (Markiert in Openstreetmap.og) muss zweigeteilt werden, denn sie beinhaltet TOPs und FLOPs. Es wäre unfair gegenüber dem Planungsbureau, welches ursprünglich eine Planung nach Stand der Technik vorgelegt hatte, wenn positive Aspekte nicht gesondert hervorgehoben würde. Bedauerlicheweise hatten beteiligte Kräfte von LBV SH, Landespolizei und durch Passivität der Verwaltung sowie unkritischer Haltung der Kommunalvertretung auch die Stadt Büdelsdorf dafür gesorgt, dass in der Gesamtsumme Murks entstand. Insbesondere wurde im Nachgang für Rechtsunsicherheit durch eine zusätzliche Fahrradampel gesorgt. Als die Pläne vorlagen, jubelten sachkundige Fahrradaktivisten, weil mal etwas Gutes zu entstehen schien. Verantwortlich für die unbefriedigende Situation des Endergebnisses sind nach unserer Kenntnislage LBV SH Niederlassung Rendsburg sowie Kraack von der Polizeidirektion Neumünster. Wenn Radfahrende aus Zum Born oder über die Hollerstraße aus Ortsmitte kommen, sollen sie die zur Fussverkehrsampel. Diese hat eine kombinierte Streuscheibe, was für gemeinsame Fuss- und Radwege durchaus zulässig sein kann, wenn denn ein gemeinsamer Fuss- und Radweg überhaupt an dieser Stelle zulässig wäre. Dadurch quert der Radverkehr einige Meter von der Einmündung der Konrad-Adenauer Straße versetzt die Fahrbahn der Hollerstraße. In der Konrad-Adenauer-Straße wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Zum Queren der Fahrbahn ist es also nötig, die Furt zu verlassen oder einen Schlenker zu fahren, die Radverkehrsführung ist undurchdacht. Dabei sollten Leser im Hinterkopf behalten, dass es politischer Wille ist, ökologisch nachhaltige Verkehrsarten wie den Radverkehr zu fördern. Der Klimaschutz hat Verfassungsrang, die Mobilitätswende ist ein Baustein des Klimaschutzes. Formell wird also die Förderung des Radverkehrs proklamiert, in der Praxis wird der Radverkehr ausgebremst und benachteiligt. Nach Fertigstellung der Kreuzung gerieten regelkonform Radfahrende in Konflikt mit Linksabbiegern aus Stadtmitte, weil beide gleichzeitig Grün hatten. Aggressive Automobilisten drängten ebenso in die Konrad-Adenauer-Straße einbiegende, darunter aus Zum Born streng genommen geradeaus Radfahrende ab. Unsichere Radfahrende fahren bis heute verbotswidrig auf dem Gehweg der Konrad-Adenauer-Straße weiter, um später auf die Fahrbahn zu wechseln. Es wurde später alles verschlimmbessert. Plötzlich tauchte links der Fussverkehrsampel eine Fahrradampel auf. Eine Interpretationsmöglichkeit ist, dass Radfahrende erst die Hollerstraße queren, sich dann auf dem Radfahrstreifen aufstellen und auf Grün warten sollen, um nach Rechts in die Konrad-Adenauer-Straße einzufahren.Wer auch uimmer das entschieden hat, hat keinerlei Ahnung von Verkehrrsrecht. Es ist Ausdruck von Mißachtung der Rechte des Radverkehrs, der offen diskriminiert wird, weil die Entscheider Bundesrecht nicht anerkennen. Aus Zum Born kommend läßt sich die Diskriminierung schlecht umfahren. Die Gelehrten streiten sich, ob eine Haltelinie in Fahrtrichtung quer überhaupt zwingend eine Wartepflicht auferlegt. Daher entsteht Rechtsunsicherheit. |
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. Dezember 2022 um 16:38 Uhr |