TOP: "LIDL-Kreuzung" Einmündungsbereich Konrad-Adenauer-Straße |
Geschrieben von: TF |
Samstag, den 31. Dezember 2022 um 15:48 Uhr |
Die "LIDL-Kreuzung" in Büdelsdorf (Markiert in Openstreetmap.og) muss zweigeteilt werden, denn sie beinhaltet TOPs und FLOPs. Es wäre unfair gegenüber dem Planungsbureau, welches ursprünglich eine Planung nach Stand der Technik vorgelegt hatte, wenn positive Aspekte nicht gesondert hervorgehoben würde. Bedauerlicheweise hatten beteiligte Kräfte von LBV SH, Landespolizei und durch Passivität der Verwaltung sowie unkritischer Haltung der Kommunalvertretung auch die Stadt Büdelsdorf dafür gesorgt, dass in der Gesamtsumme Murks entstand. Nun der TOP. Wer in Kiel oder anderen Kfahrradfreundlichen Kommunen Fahrrad fährt, kennt das schon. Es gibt Aufstellflächen für den Radverkehr, eigene Abbiegespuren. Das ist eigentlich auch Stand der Technik. Das Bild zeigt die Aufstellfläche für den Radverkehr in der Konrad-Adenauer-Straße, der geradeaus in Zum Born fahren oder in Richtung Eckernförde abbiegen will. Negativ ist hierbei, dass für den Blick zum Lichtzeichen ein Verrenken des Halses notwendig wird. Außerdem ist das Geradeausfahren leider nicht regelkonform möglich. Außerdem fehlt es auf der gegenüberliegenden Seite an Raum zum sicheren Einbiegen, weil der gemeinsame Fuss- und Radweg der Ortsdurchfahrt der B 203 deutlich unterdimensioniert ist. Der Bestand war bei der Neugestaltung leider ncht angefasst worden. Das Geradeausfahren zu Zum Born fällt schwer. Denn es ist ein Auffahren auf den unzumutbar schmalen gemeinsamen Fuss- und Radweg nötig, dann ein Schwenken nach Rechts, also Geisterradfahren, um dann bei schlechten Sichtbeziehungen nach Links abzubiegen. Die ursprüngliche Planung sah eine Einbindung von Zum Born in das Kreuzungssystem vor, wie es nach Stand der Technik üblich ist. Nach Zeugenaussage verhinderten LBV SH und der Vertreter der Landespolizei die zeitgemäße Planung. Sobald die Straßenverkehrsbehörde des Kreises wie angekündigt Bundesrecht durchsetzt, wird ein Geradeausfahren unmöglich, weil das Geisterradfahren verboten ist. In der Rechtsfolge der Verschwenkung wird also ein beliebter Weg in Richtung Gewerbegebiet und Borgstedt für Radfahrende aus der Konrad-Adenauer-Straße unnutzbar. Bedauerlicherweise sind sich viele Entscheider nicht bewußt, welche Folgen ihre Wünsche und Entscheidungen haben, weil das nötige Hintergrundwissen fehlt. Würde die Auffahrt weiter nach Rechts versetzt, gäbe es dieses Problem nicht. Verantwortlich für die unbefriedigende Situation sind nach unserer Kenntnislage LBV SH Niederlassung Rendsburg sowie die Polizeidirektion Neumünster vertreten durch Kraack. |