FLOP: Umlaufsperre am Bahnübergang |
Geschrieben von: TF |
Freitag, den 10. März 2023 um 22:35 Uhr |
(TF) Der Weg zwischen Gymnasium Kronwerk und Bahntrasse ist ein eigenständig geführter Gehweg mit Freigabe für Radverkehr mit Schrittgeschwindigkeit (Z. 239 StVO + Zz. 1022-10 StVO). Parallel zur Bahntrasse RD-FL gibt es eine Stichstrasse von Kortenfohr, die über die Bahntrasse in obigen Weg mündet. Es handelt sich um die alte Bahntrasse nach Husum, die noch bis RD-Seemühlen führt. Dieser Bahnübergang wurde neu gestaltet, weil das Gleis reaktiviert wird. Position bei Openstreetmap.org markiert. Es gibt Richtlinien für Bahnanlagen. Bei Bahnübergängen mit wenig Zugverkehr kann auf Schranken verzichtet werden. Eigentlich genügen Andreaskreuze. Eine Umlaufsperre ist das letzte Mittel. Und die Umlaufsperre muss nach Stand der Technik gestaltet sein (ERA d. FGSV). Das Regelwerk Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) widmet ein Kapitel Bahnübergängen. Neben den ERA sind noch die EFA sie die Werke zur Barrierefreiheit interessant. Denn Fussverkehr ist schließlich auch betroffen. Verantwortlich ist der Träger der Bahnstrecke. Das soll wohl die AKN, eine Gesellschaft des Landes sein. |
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 27. Mai 2023 um 10:20 Uhr |