Top! Schutzstreifen in Jevenstedt |
Geschrieben von: Torben Frank |
Sonntag, den 22. Juli 2012 um 19:48 Uhr |
Der Landeszeitung vom 5. Juli 2012 war zu entnehmen, daß in Jevenstedt die Itzehoer Chaussee (K 27) nach dem Umbau einen Schutzstreifen erhalten solle. Dieser Schutzstreifen werde 1,25 m breit sein. Zuvor gab es einen gemischten Fuß- und Radweg, der die Mindeststandards nicht erfüllte, also unzumutbar war. Das ist Top!Gemischte Geh- und Radwege (Z. 240 StVO) sind außerorts der Standard, innerorts aber sollen sie die Ausnahme von der Ausnahme Radwegebenutzungspflicht darstellen. Sowohl Fußgänger als auch Fahrradfahrer werden auf ihnen unnötig gefährdet. Wegen der Gefahren auf Radwegen soll der Radverkehr ohnehin im Regelfall auf der Fahrbahn - im Volksmund fälschlich als "Straße" bezeichnet - im Mischverkehr fahren. Da auf der Fahrbahn keine besondere Gefahrenlage besteht, hätte die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nach § 45 IX StVO keine Radwegebenutzungspflicht anordnen dürfen. Das hätte sie auch nicht tun dürfen, wenn die baulichen Mindestandard erfüllt gewesen wären. Das besagt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 42.09). |
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. Juli 2012 um 16:15 Uhr |